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Wissenswertes zum Therapiezentrum Wolters,
zu Physiotherapie, Osteopathie und
unseren Behandlungsschwerpunkten

Allgemeines zum Therapiezentrum Wolters

Was ist das Therapiezentrum Wolters und welche Leistungen bieten Sie an?

Das Therapiezentrum Wolters ist eine Einrichtung für Gesundheitsdienstleistungen mit den Schwerpunkten Physiotherapie und Osteopathie. Unser Ziel ist es, Menschen mit Beschwerden des Bewegungsapparates sowie mit funktionellen Problemen zu unterstützen, ihre Beweglichkeit zu verbessern und ihren Alltag möglichst beschwerdeärmer zu gestalten.

Beispiele:
  • Unterstützung bei Rückenschmerzen, die das Sitzen im Büro oder das Heben im Alltag erschweren.
  • Hilfe bei Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich, die z. B. nach längerer Bildschirmarbeit auftreten.
Wir arbeiten ohne Heilversprechen. Das bedeutet: Wir können in vielen Fällen zur Linderung beitragen und den Heilungsprozess unterstützen, eine Garantie für bestimmte Ergebnisse können wir jedoch nicht geben.

Welche Standorte gibt es und wie unterscheiden sie sich?

Wir bieten unsere Leistungen an zwei Standorten an:

  1. Wesel – Praxis für Physiotherapie & Osteopathie
    Blücherstraße 84
    46485 Wesel
    Telefon: 0281 - 20 68 53 00
  2. Hamminkeln-Dingden – Privatpraxis für Osteopathie
    Am Ehrenmal 19
    46499 Hamminkeln-Dingden
    Telefon: 02852-9601060

Wesentliche Unterschiede:
  • In Wesel stehen sowohl physiotherapeutische Behandlungen (in der Regel auf Basis ärztlicher Verordnungen) als auch osteopathische Leistungen zur Verfügung.
  • In Dingden liegt der Schwerpunkt auf osteopathischen Behandlungen, die privat abgerechnet werden.
Beispiele:
  • Ein gesetzlich versicherter Patient mit einem Rezept für Krankengymnastik kommt üblicherweise in die Praxis in Wesel.
  • Eine Patientin, die eine osteopathische Behandlung als Privatleistung in Anspruch nehmen möchte, vereinbart meist einen Termin in der Nähe Ihres Wohnortes (in Wesel oder Hamminkeln-Dingden).

Für wen ist das Therapiezentrum Wolters geeignet?

Unser Angebot richtet sich vor allem an Menschen mit Beschwerden des Bewegungsapparates und funktionellen Problemen, zum Beispiel:
  • Rückenschmerzen oder Nackenverspannungen.
  • Einschränkungen der Gelenkbeweglichkeit, etwa nach Verletzungen oder Operationen.
  • wiederkehrende Spannungs- und Belastungsbeschwerden im Alltag.
Wir sind keine Notfallpraxis. Bei akuten oder schweren Beschwerden (z. B. plötzliche starke Schmerzen, Luftnot, Brustschmerzen, Lähmungserscheinungen) sollten Sie umgehend einen Arzt oder den Notdienst aufsuchen.

Osteopathische und physiotherapeutische Behandlungen können ärztliche Diagnostik und Therapie sinnvoll ergänzen, ersetzen diese jedoch nicht.

Fragen zur Physiotherapie

Was ist Physiotherapie und wie kann sie mir helfen?

Physiotherapie ist ein medizinischer Fachbereich, der sich mit Bewegung, Funktion und dem Zusammenspiel von Muskeln, Gelenken und Nerven beschäftigt. Ziel ist es, Beweglichkeit zu verbessern, Schmerzen zu lindern und Funktionen zu erhalten oder wiederherzustellen.

Physiotherapie kann unter anderem helfen:
  • nach Verletzungen oder Operationen wieder sicher zu gehen oder zu bewegen,
  • bei Rücken- oder Nackenschmerzen den Alltag besser zu bewältigen,
  • bei Gelenkbeschwerden (z. B. Knie, Hüfte, Schulter) die Beweglichkeit zu steigern.
Wir formulieren bewusst vorsichtig: Physiotherapie kann zur Linderung beitragen und den Heilungsprozess unterstützen. Ob und in welchem Umfang Beschwerden sich verbessern, hängt von vielen Faktoren ab, z. B. von der Grunderkrankung, der Dauer der Beschwerden und der aktiven Mitarbeit der Patientinnen und Patienten.

Welche physiotherapeutischen Leistungen bieten Sie an?

Die konkreten Leistungen werden entsprechend den Qualifikationen und Schwerpunkten der Praxis festgelegt.

Typische physiotherapeutische Behandlungen können sein:
  • Krankengymnastik (z. B. zur Verbesserung von Kraft, Beweglichkeit und Koordination),
  • Manuelle Therapie (gezielte Behandlung von Gelenken und Muskeln zur Verbesserung der Beweglichkeit),
  • Manuelle Lymphdrainage (zur Unterstützung des Lymphabflusses, z. B. bei Schwellungen),
  • Physikalische Maßnahmen (z. B. Wärme- oder Kältetherapie).

Benötige ich eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie?

In vielen Fällen ist für physiotherapeutische Behandlungen eine ärztliche Verordnung (Rezept) erforderlich, insbesondere für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten.

Beispiele:
  • Ihr Hausarzt verordnet Ihnen Krankengymnastik nach einer Knieoperation.
  • Ihre Orthopädin stellt Ihnen ein Rezept aus, weil Sie seit längerer Zeit unter Rückenschmerzen leiden.
Für Privatpatienten oder Selbstzahler gibt es häufig zusätzliche Möglichkeiten. Ob eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung durchgeführt werden kann und wie diese abgerechnet wird, hängt von der Praxisorganisation und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

Wir empfehlen, bei Unsicherheiten Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder der eigenen Krankenkasse zu halten.

Werden physiotherapeutische Leistungen von meiner Krankenkasse übernommen?

Für gesetzlich Versicherte werden physiotherapeutische Leistungen in der Regel dann übernommen, wenn eine gültige ärztliche Verordnung vorliegt. Es kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen, deren Höhe von der jeweiligen Krankenkasse und der Verordnung abhängt.

Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Viele Privatversicherungen erstatten physiotherapeutische Leistungen ganz oder teilweise, oft mit bestimmten Vorgaben.

Beispiele:
  • Eine gesetzlich versicherte Person bezahlt lediglich eine gesetzliche Zuzahlung pro Rezept.
  • Eine privat versicherte Person reicht die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein und erhält je nach Tarif eine teilweise oder vollständige Erstattung.
Da die Regelungen je nach Krankenkasse und Versicherung stark variieren, können wir keine pauschalen Zusagen machen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung.

Wie läuft eine physiotherapeutische Behandlung bei Ihnen ab?

Der genaue Ablauf einer Behandlung hängt von der Diagnose, der ärztlichen Verordnung und Ihren individuellen Beschwerden ab.

Typischerweise umfasst eine physiotherapeutische Behandlung:
  1. Erstgespräch und Befund
    Wir besprechen Ihre Beschwerden, bisherigen Befunde und Ziele. Anschließend erfolgt eine körperliche Untersuchung, z. B. von Haltung, Beweglichkeit und Muskelkraft.
  2. Behandlungsplan
    Auf Basis des Befundes wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, der die verordnete Therapierichtung berücksichtigt.
  3. Therapie und Übungen
    Die Behandlung erfolgt z. B. durch manuelle Techniken, Übungsprogramme und ggf. physikalische Maßnahmen (Wärme/Kälte). Häufig erhalten Sie Übungen für zu Hause, um den Therapieerfolg zu unterstützen.
  4. Verlaufskontrolle
    Im Lauf der Behandlung wird regelmäßig geprüft, wie Sie auf die Therapie reagieren, und der Plan wird bei Bedarf angepasst.
Beispiel: Nach einer Knieoperation arbeiten wir Schritt für Schritt daran, dass Sie wieder sicher Treppen steigen und längere Strecken schmerzfrei gehen können.

Fragen zur Osteopathie

Was ist Osteopathie?

Osteopathie ist ein manueller Behandlungsansatz, der den Körper als funktionelle Einheit betrachtet. Osteopathinnen und Osteopathen arbeiten mit ihren Händen, um Beweglichkeit und Spannungen in verschiedenen Bereichen des Körpers zu untersuchen und zu behandeln.

Grundgedanke ist, dass Bewegungseinschränkungen und Spannungen in einzelnen Strukturen (z. B. Muskeln, Gelenke, Faszien) Auswirkungen auf andere Bereiche des Körpers haben können.

Beispiele:
  • Eine eingeschränkte Beweglichkeit im Bereich der Brustwirbelsäule kann sich auf die Haltung und Atmung auswirken.
  • Spannungen im Beckenbereich können mit Beschwerden im unteren Rücken verbunden sein.
Osteopathie kann bei bestimmten funktionellen Beschwerden eingesetzt werden und ist häufig als ergänzende Maßnahme zu ärztlichen Behandlungen gedacht. Sie ersetzt keine notwendige ärztliche Diagnostik oder Therapie.

Worin unterscheidet sich Osteopathie von Physiotherapie?

Sowohl Osteopathie als auch Physiotherapie arbeiten mit dem Ziel, Beschwerden zu lindern und Funktionen zu verbessern.

Die Herangehensweise ist jedoch unterschiedlich:
  • Physiotherapie orientiert sich häufig direkt an der ärztlichen Diagnose und der Verordnung. Das heißt: Es gibt klar definierte Behandlungsformen, die bestimmten Beschwerdebildern zugeordnet sind.
  • Osteopathie arbeitet mit einem ganzheitlichen Blick auf den Körper. Zu Beginn steht eine ausführliche manuelle Untersuchung, bei der versucht wird, Zusammenhänge zwischen verschiedenen Strukturen zu erkennen.
Beispiel:
  • Eine Patientin mit wiederkehrenden Nackenschmerzen erhält in der Physiotherapie gezielte Übungen und manuelle Techniken für den Nacken.
  • In einer osteopathischen Behandlung wird zusätzlich untersucht, ob z. B. der Brustkorb, die Atmung oder die Haltung im Beckenbereich eine Rolle spielen.
Beide Ansätze können sich sinnvoll ergänzen. Welche Behandlung geeignet ist, hängt von der individuellen Situation und der medizinischen Einschätzung ab.

Für welche Beschwerden kann Osteopathie sinnvoll sein?

Osteopathie wird häufig bei funktionellen Beschwerden des Bewegungsapparates eingesetzt,

zum Beispiel:
  • wiederkehrende Rücken- und Nackenschmerzen,
  • Spannungszustände im Bereich von Muskeln und Faszien,
  • funktionelle Beschwerden, bei denen keine akute strukturelle Schädigung (z. B. Bruch) vorliegt.
Wichtig ist:
Osteopathie soll nicht als Ersatz für notwendige medizinische Diagnostik und Versorgung verstanden werden. Bei akuten, schweren oder unklaren Beschwerden (z. B. plötzliche starke Schmerzen, Fieber, neurologische Ausfälle) sollte immer zuerst ein Arzt konsultiert werden.

Beispiel:

Eine Person mit lang anhaltenden, aber nicht akut gefährlichen Rückenschmerzen, bei denen bereits eine ärztliche Abklärung stattgefunden hat, kann osteopathische Behandlungen als ergänzende Maßnahme nutzen.

Ob Osteopathie in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist, wird im persönlichen Gespräch und in der Untersuchung besprochen.

Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse zur Osteopathie?

Zur Osteopathie gibt es Untersuchungen und Studien, die auf positive Effekte bei bestimmten Beschwerdebildern hinweisen. In anderen Bereichen ist die Studienlage noch begrenzt oder uneinheitlich.

Die wissenschaftliche Bewertung der Osteopathie entwickelt sich laufend weiter. Seriöse Fachgesellschaften und Forschungsgruppen beschäftigen sich mit der Frage, bei welchen Beschwerden osteopathische Behandlung sinnvoll eingesetzt werden kann.

Wir informieren unsere Patientinnen und Patienten transparent darüber, dass:
  • Osteopathie als ergänzender Ansatz zu verstehen ist,
  • eine ärztliche Abklärung bei unklaren oder schweren Beschwerden notwendig bleibt,
  • keine allgemeine Heilversprechen gegeben werden.
Für eine detaillierte Darstellung der Studienlage können zusätzliche medizinische Fachquellen herangezogen werden. Vor einer Veröffentlichung eines vertiefenden Textes empfehlen wir, aktuelle wissenschaftliche Informationen und ggf. fachliche Beratung zu berücksichtigen.

Fragen zur Privatpraxis für Osteopathie (Dingden)

Was bedeutet „Privatpraxis für Osteopathie“ konkret?

In der Privatpraxis für Osteopathie in Hamminkeln-Dingden werden osteopathische Behandlungen in der Regel privat abgerechnet. Das bedeutet, dass die Patientin oder der Patient zunächst selbst Auftraggeber der Behandlung ist.

Je nach Krankenkasse und Versicherungsvertrag kann es möglich sein, einen Teil der Kosten erstatten zu lassen. Die Bedingungen unterscheiden sich jedoch deutlich von Versicherung zu Versicherung.

Beispiel:
  • Eine Patientin mit einer privaten Krankenversicherung erhält einen Teil der Kosten für osteopathische Leistungen erstattet.
  • Eine Person mit einer gesetzlichen Krankenversicherung bekommt von ihrer Kasse einen Zuschuss für osteopathische Behandlungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, sollte vorab direkt mit der jeweiligen Versicherung oder Krankenkasse geklärt werden.

Wie viel kostet eine osteopathische Behandlung?

Die Kosten für eine osteopathische Behandlung hängen von Dauer und Umfang der Sitzung sowie von der jeweiligen Praxisorganisation ab.
Für eine typische osteopathische Sitzung wird eine feste oder nach Zeit gestaffelte Gebühr erhoben. Eine transparente Kostenübersicht kann in der Praxis oder auf der Website zur Verfügung gestellt werden.

Beispiele:
  • Eine Sitzung mit ca. 45–60 Minuten Dauer hat einen festgelegten Honorarbetrag.
  • Bei Folgebehandlungen können Kosten je nach Aufwand und Dauer variieren.
Wichtig ist uns, dass Sie vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten informiert sind, damit Sie eine klare Entscheidungsgrundlage haben.

Ablauf, Organisation und Termine

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Termine können in der Regel telefonisch vereinbart werden: Beispiele:
  • Sie rufen in Wesel an, um mit einem Rezept für Physiotherapie einen passenden Termin zu finden.
  • Sie kontaktieren die Privatpraxis in Dingden, um einen Termin für eine osteopathische Erstuntersuchung zu vereinbaren.

Was sollte ich zum ersten Termin mitbringen?

Was Sie mitbringen sollten, hängt von der Art der Behandlung ab.

Für Physiotherapie sind in der Regel sinnvoll:
  • Ihre ärztliche Verordnung (Rezept),
  • vorhandene Arztberichte oder Befunde (z. B. Röntgenbilder, MRT-Berichte),
  • eine Liste Ihrer aktuellen Medikamente.
Für Osteopathie können sinnvoll sein:
  • vorhandene medizinische Unterlagen, soweit sie mit Ihren Beschwerden zusammenhängen,
  • ggf. Ergebnisse früherer Untersuchungen (z. B. Röntgen, MRT),
  • eine möglichst genaue Beschreibung Ihrer Beschwerden (seit wann, in welchen Situationen, welche Begleitumstände).
In beiden Fällen hilfreich:
  • Ein großes Handtuch als Unterlage.
  • Bequeme Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können.
Beispiel: Wenn Sie wegen länger bestehender Rückenschmerzen zu uns kommen, bringen Sie bitte relevante Arztberichte und ggf. vorhandene Bilder mit, damit wir einen bestmöglichen Überblick bekommen.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Die Dauer einer Behandlung hängt von der Art der Therapie und von der jeweiligen Verordnung oder Vereinbarung ab.

Typisch:
  • Physiotherapeutische Einheiten dauern häufig etwa 20–30 Minuten, je nach Verordnung und Behandlungskonzept.
  • Osteopathische Sitzungen dauern häufig etwa 45–60 Minuten, insbesondere bei Erstbehandlungen mit ausführlicher Befundung.
Diese Angaben sind Richtwerte. Im Einzelfall kann die Dauer abweichen, zum Beispiel:
  • kürzere Einheiten bei bestimmten verordneten Maßnahmen,
  • längerfristige Betreuung über mehrere Sitzungen bei komplexeren Beschwerdebildern
Vor dem Behandlungsbeginn informieren wir Sie über die voraussichtliche Dauer, damit Sie planen können.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Termine sind für Sie als Patientin oder Patient und für uns als Praxis verbindlich geplant. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um rechtzeitige Absage.

  • Absage möglichst mindestens 24 Stunden vor dem Termin.
Beispiel:
  • Sie bemerken am Vortag, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können, und sagen rechtzeitig ab. Der Termin kann neu vergeben werden.
  • Wenn Sie ohne Absage nicht erscheinen, bleibt die geplante Zeit ungenutzt, sodass gegebenenfalls ein Ausfallhonorar berechnet wird.
Vor dem Behandlungsbeginn informieren wir Sie über die voraussichtliche Dauer, damit Sie planen können.

Medizinische und rechtliche Hinweise

Muss ich vor einer osteopathischen Behandlung ärztlich abgeklärt werden?

Bei akuten, schweren oder unklaren Beschwerden ist eine ärztliche Abklärung sehr wichtig. In solchen Situationen sollte zuerst ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden, bevor eine osteopathische Behandlung in Erwägung gezogen wird.

Beispiele für Beschwerden, die ärztlich abgeklärt werden sollten:
  • plötzliche, sehr starke Schmerzen,
  • Fieber, allgemeine Schwäche, Gewichtsverlust ohne klare Ursache,
  • neurologische Symptome wie Lähmungserscheinungen oder Taubheitsgefühl.
Osteopathie kann eine ergänzende und unterstützende Maßnahme im Rahmen eines medizinischen Gesamtkonzepts sein, ersetzt aber keine notwendige Diagnostik oder Therapie durch Ärzte.

Gibt es Situationen, in denen Sie nicht behandeln?

Ja, es gibt Situationen, in denen eine Behandlung nicht angezeigt ist oder in denen bestimmte manuelle Techniken nicht angewendet werden dürfen.

Beispiele:
  • akute Notfälle (z. B. Herzinfarktverdacht, schwere Atemnot),
  • bestimmte frische Verletzungen, bei denen zunächst ärztliche Versorgung notwendig ist,
  • Erkrankungen, bei denen bestimmte Bewegungen oder Druck nicht durchgeführt werden dürfen.
In solchen Fällen weisen wir auf die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung hin und führen keine osteopathische oder physiotherapeutische Behandlung durch.

Die genaue Einschätzung erfolgt immer individuell und orientiert sich an medizinischen Leitlinien und Sicherheitsvorgaben.

Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten?

Die Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten ist uns wichtig. Unsere Behandlungen sollen das medizinische Gesamtkonzept sinnvoll ergänzen.

Beispiele für Zusammenarbeit:
  • Patientinnen und Patienten kommen mit einer ärztlichen Diagnose und Verordnung zur Physiotherapie, wir stimmen die Behandlung darauf ab.
  • Bei osteopathischen Behandlungen kann – sofern die Patientin oder der Patient einverstanden ist – ein Austausch mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten sinnvoll sein, etwa zur Abstimmung von Befunden und Therapieplänen.
Unser Ziel ist eine ergänzende Zusammenarbeit, nicht eine Konkurrenz zur ärztlichen Versorgung.

Praktische Fragen (Bezahlung, Erstattung, Datenschutz)

Wie kann ich bezahlen?

Die konkreten Zahlungsmöglichkeiten hängen von der Praxisorganisation ab. Häufig sind folgende Varianten möglich:
  • Barzahlung,
  • EC-Kartenzahlung,
  • Überweisung nach Rechnungsstellung.
Beispiel:
  • In der Privatpraxis für Osteopathie erhalten Sie nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie per Überweisung bezahlen.
Die genauen Zahlungsmodalitäten werden vor Ort erläutert und sollten transparent kommuniziert werden.

Erhalte ich eine Rechnung für die Behandlung?

Für privat abgerechnete Leistungen (z. B. osteopathische Behandlungen) wird in der Regel eine Rechnung erstellt. Diese kann – abhängig von Ihren Versicherungsbedingungen – bei privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen zur Erstattung eingereicht werden.

Beispiel:
  • Sie erhalten eine Rechnung mit Angaben zu Leistung, Datum und Dauer der Behandlung und reichen diese bei Ihrer Versicherung ein.
Für Leistungen, die direkt über eine ärztliche Verordnung mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden, gelten die jeweiligen Abrechnungswege. Hier entscheidet die Praxisorganisation, ob und in welcher Form Sie Belege erhalten.

Wie gehen Sie mit meinen Daten um?

Ihre medizinischen und persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und gemäß den gesetzlichen Vorgaben gespeichert.

Wir erfassen nur die Informationen, die für Ihre Behandlung notwendig sind. Der Zugang zu diesen Daten ist auf die für die Versorgung zuständigen Personen beschränkt.

Details zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Ihren Rechten (z. B. Auskunft, Löschung im Rahmen gesetzlicher Vorgaben) finden Sie in unserer ausführlichen Datenschutzerklärung auf der Website.

Beispiel:
  • Ihre Befunde und Behandlungsdokumentation werden geschützt gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, Sie stimmen dem ausdrücklich zu oder es liegt eine gesetzliche Verpflichtung vor.

Sonstige häufige Fragen

Behandeln Sie auch Kinder?

Ob Kinder behandelt werden, hängt von den Qualifikationen und Schwerpunkten der jeweiligen Therapeutinnen und Therapeuten ab.
  • Aktuell behandeln einzelne spezialisierte Therapeutinen und Therapeuten Kinder ab 6 Jahr mit bestimmten funktionellen Beschwerden.
Bitte sprechen Sie uns an,ob wir Ihren individuellen Fall betreuen können.

Kann ich Präventionsleistungen ohne Beschwerden in Anspruch nehmen?

Neben unseren therapeutischen Leistungen bieten wir gelegentlich externe Bewegungskurse an – zum Beispiel Pilates. Da die Plätze begrenzt sind, lohnt sich eine individuelle Anfrage, ob aktuell ein Kurs verfügbar ist.

Darüber hinaus können Sie als Selbstzahler eine individuelle Haltungs- und Bewegungsberatung buchen – ideal für Menschen mit körperlich belastenden Berufen. Ebenso bieten wir Golf-Physiotherapie zur gezielten Verbesserung von Haltung und Beweglichkeit an.

Bieten Sie Hausbesuche an?

Für Patientinnen und Patienten, die aus medizinischen Gründen unsere Praxis nicht aufsuchen können, sind physiotherapeutische Hausbesuche mit entsprechender ärztlicher Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte sprechen Sie uns hierzu direkt an."